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StuB Nr. 23 vom Seite 918

Das Ende der „finalen Verluste“

Anmerkungen zum

Regierungsdirektor Dr. Kai Schulz-Trieglaff LL.M.

Die Entscheidung des „Timac Agro Deutschland GmbH“ hat unbestritten einige neue Aspekte im Streit um die finalen Betriebsstättenverluste herausgearbeitet. Bislang war unklar, ob die nationale Rechtsprechung sich durch diese Neuausrichtung beeinflussen lässt.

Kernaussagen
  • Mit der Entscheidung des FG München dürfte das Ende der finalen Verluste eingeläutet worden sein.

  • Im Ergebnis ist die Aussage des zur Nichtvergleichbarkeit von Inlands- und Auslandsfall eindeutig und nicht mehr auslegungsfähig.

  • Demnach wird der BFH um eine Änderung seiner Rechtsprechung nicht herumkommen. Zwei derzeit anhängige Revisionsverfahren geben dazu schon in Kürze Gelegenheit.

I. Einführung

[i]Schulz-Trieglaff, Das Urteil des EuGH in der Rs. „Timac Agro Deutschland GmbH“: keine Klärung der „Marks & Spencer“-Ausnahme, StuB 6/2016 S. 225 NWB RAAAF-69115 Kahlenberg, Ist die Figur der finalen Verluste letztlich doch nur ein Mythos?, NWB 23/2016 S. 1723 NWB UAAAF-74259 Schiefer/Scheuch, Finale Betriebsstättenverluste: EuGH schränkt Berücksichtigung weiter ein, NWB 10/2016 S. 701 NWB CAAAF-67445 Das „Timac Agro Deutschland GmbH“ führte in der Fachwelt zu unterschiedlichen Reaktionen.

Einige Autoren halten die Entscheidung nur vordergründig für das Ende der an die EuGH-Rechtsprechung angelehnten Rechtsprechung des I. Senats des BFH zu „finalen Betriebsstättenverlusten“. Es wird die Hoffnung geäußert, dass weitere Vorlagen ...