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NWB Nr. 50 vom Seite 3775

Steigt die Obergrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter?

[i]Hechtner, NWB 29/2016 S. 2170; ders., NWB 33/2016 S. 2498Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU haben sich – so eine Handelsblatt-Meldung vom – darauf geeinigt, dass die Obergrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von derzeit 410 € auf 800 € steigen soll. Umgesetzt werden könnte dies mit dem zurzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindlichen Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz.

[i]NWB-Online-Nachricht vom 7. 10. 2016 NWB RAAAF-83397 Die Anhebung der Grenze steht schon länger auf der Wunschliste verschiedener Verbände. In seiner Pressemitteilung vom hat der DStV sogar eine Anhebung auf 1.000 € gefordert. Zuletzt wurde die Obergrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 1964 an die Preisentwicklung angepasst. Die jetzt angedachte Anhebung auf 800 € soll ab dem Veranlagungszeitraum 2018 greifen. Gleichzeitig soll dann die Pool-Abschreibung entfallen.

Hinweis

[i]Hörster, NWB 30/2015 S. 2209Ob die Anhebung tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch ungewiss. Schon 2015 ist ein mit dem Ersten Bürokratieentlastungsgesetz unternommener Vorstoß unter dem Gesichtspunkt der fiskalischen Effekte wieder gestoppt worden.