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BFH 03.08.2016 IX R 14/15, NWB 50/2016 S. 3768

Einkommensteuer | Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht – als sog. Erhaltungsaufwand – sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und S. 3769Verpachtung abziehbar (Änderung der Rechtsprechung). (2) Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist (Änderung der Rechtsprechung).

Anmerkung:

Die Änderung der Rechtsprechung war sicherlich überfällig, weil sich die Verhältnisse in Bezug auf die Anschaffung von Einbauküchen in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert haben. Die moderne Einbauküche besteht eben nicht mehr aus...