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BBK Nr. 24 vom Seite 1180

Besondere Buchungen bei Mitunternehmerschaften: Pensionen, Steuern, Spenden

Wolfgang Eggert

Mit diesem [i]Lange/Bilitewski/Götz, Personengesellschaften im Steuerrecht, 9. Aufl., Herne 2015Beitrag wird die Reihe des Buchführungs-Seminars zu den Personengesellschaften fortgesetzt. Im Folgenden erfolgt eine Erläuterung zu den Besonderheiten, die bei Pensionsrückstellungen zugunsten des Mitunternehmers, der Kapitalertragsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) sowie der Behandlung von Spenden gegeben sind. Eine Übersicht über alle bisher in dieser Reihe erschienenen Beiträge finden Sie unter NWB UAAAG-35648.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie hier.

I. Pensionsrückstellungen für Mitunternehmer

1. Bilanzielle Erfassung

[i]Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenEine Pensionszusage, die von der Personengesellschaft zugunsten eines Mitunternehmers erteilt wurde, ist als Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zu passivieren („Altersvorsorgerückstellung“ gemäß § 266 Abs. 3 B.1 HGB). Jede Veränderung dieser Rückstellung wirkt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung und somit ergebnisverändernd aus.

Hinweis:

Diese Grundsätze [i]Gewinnverteilungsabredewerden von der Finanzverwaltung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden, akzeptiert. Zuvor wurde die Pensionsrückstellung zugunsten des Mitunternehmers als ...