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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 23 | Bilanzierung: Abfindung für die vorzeitige Auflösung eines ungünstigen Vertrags

Beim BFH ist die Frage anhängig: Handelt es sich bei einer Abfindung für die vorzeitige Auflösung eines Vertrags, dessen Abschluss sich aus Sicht des Unternehmers als Fehlentscheidung erwiesen hat, um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben? Oder liegen Anschaffungskosten für ein geschäftswertähnliches immaterielles Wirtschaftsgut vor, die über die ursprüngliche Vertragslaufzeit abzuschreiben sind? Das FG Köln hat in erster Instanz einen Sofortabzug als Betriebsausgaben zugelassen.

Für die Gewerbetreibenden unter Ihren Mandanten ist möglicherweise ein Verfahren von Bedeutung, bei dem es um die steuerliche Behandlung einer gezahlten Abfindung geht.

In der Praxis kommt es ja durchaus vor, dass sich der Abschluss eines Vertrags aus Sicht des Unternehmers im Nachhinein als Fehlentscheidung erweist. Nicht selten wird für die vorzeitige Auflösung des Vertrags eine Abfindung gezahlt. Dann stellt sich die Frage: Handelt es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben? Oder liegen Anschaffungskosten für ein geschäftswertähnliches immaterielles Wirtschaftsgut vor, die zu aktivieren und über die ursprüngliche Vertragslaufzeit abzuschreiben sind?

Mit dieser Frage muss sich in Kürze der BFH in dem Ve...