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BAG 09.09.2003 9 AZR 574/02, NWB 39/2003 S. 297

Arbeitsvertrag | Kostenbeteiligung am zurückgegebenen Dienstfahrzeug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als mit den wesentlichen Grundsätzen des Arbeitsrechts unvereinbar hat das eine Vertragsklausel angesehen, die den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu finanziellen Leistungen an den Arbeitgeber verpflichtet, ohne dass er hierfür eine Gegenleistung erhält bzw. erhalten hat. Im Streitfall war dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug – auch zur privaten Nutzung – zur Verfügung gestellt worden, das auf seinen Wunsch mit Sonderausstattung versehen war. Er wurde formularmäßig verpflichtet, den Unterschiedsbetrag zu übernehmen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (hier geschehen durch betriebsbedingte Kündigung) war das Fahrzeug laut Vertrag zurückzugeben und wurden die für die restliche Laufzeit des Leasingvertr...