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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 11 | Sonderausgaben: Keine Berücksichtigung des Selbstbehalts bei Krankenversicherungen

Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit seiner privaten Krankenversicherung einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abgezogen werden, Das hat der BFH aktuell entschieden. Die selbst getragenen Krankheitskosten können zwar als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wegen der zumutbaren Eigenbelastung wirken sie sich aber häufig nicht steuermindernd aus.

Privat Krankenversicherte, die sich bereit erklären, die Behandlungskosten bis zu einer gewissen Höhe selbst zu übernehmen, können ihre Beiträge erheblich senken. Das will jedoch gut überlegt sein. Der Bundesfinanzhof hat nämlich jüngst eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln bestätigt, wonach die Eigenleistungen aufgrund eines Selbstbehalts nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Im Urteilsfall hatte ein Steuerbürger aufgrund des vereinbarten Selbstbehalts nur reduzierte Beiträge für seine Krankenversicherung gezahlt. Die von ihm deshalb selbst getragenen Krankheitskosten machte er bei seiner Einkommensteuererklärung geltend. Weder das Finanzamt noch das FG Köln ließen im Streitfall indes einen Abzug der Kosten zu.

Der X. Senat des BFH sah das ...