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BFH  - IX R 35/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 17 Abs 2, EStG § 20 Abs 2a, AO § 39

Rechtsfrage

Gehört zum Veräußerungserlös nach § 17 EStG auch eine im Folgejahr empfangene Gewinnausschüttung (Dividende), die auf eine im notariellen Veräußerungsvertrag von 2007 enthaltene Vereinbarung zurückzuführen ist, dass die Hälfte der bis einschließlich erzielten Gewinne (= in 2007 erwirtschaftete Gewinne und Gewinnvorträge) dem Veräußerer zustehen, soweit sie nicht bereits ausgeschüttet wurden?

Dividende; Gewinnausschüttung; Veräußerungserlös; Zurechnung

Fundstelle(n):
AAAAF-88799

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