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NWB EV 1/2017 S. 6

Gesetzgebung – Vollmacht von Gesetzes wegen für Ehegatten

Peter F. Betz

Der Bundesrat hat am den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ beschlossen (BT-Drucks. 505/16). Der Gesetzesentwurf basiert auf der Annahme bzw. empirischen Untersuchung, dass sich die meisten Bürger eine Regelung ihrer Angelegenheiten und eine Vertretung durch den Partner in Fällen des eigenen Unvermögens wünschen und die meisten Bürger davon ausgehen, dass ihr Partner sie qua Gesetz sowieso vertreten darf. Kann ein Ehe-/Lebenspartner aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr für sich selbst entscheiden, soll künftig der Partner auto...