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OVG Lüneburg 27.06.2016 9 LB 193/15, NWB 1/2017 S. 12

Abgabenordnung | Auslegung einer Nichtveranlagungsbescheinigung bezüglich Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

Eine schriftliche Nichtveranlagungsmitteilung (hier: zur Heranziehung von Zweitwohnungsteuer) kann je nach den Umständen des Einzelfalles nicht nur als unverbindliche Auskunft, sondern auch als Verwaltungsakt in Form eines Freistellungsbescheids i. S. des § 155 Abs. 1 Satz 3 erste Alternative AO auszulegen sein. Letzterer stellt dabei begrifflich ein Steuerbescheid dar, der nach dem Willen der Steuerbehörde den Steuerpflichtigen verbindlich davon unterrichten soll, dass eine Steuer aufgrund des geprüften Sachverhalts dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum nicht gefordert wird. Ob die Steuer förmlich auf null Euro festgesetzt wird oder lediglich zum Ausdruck gebracht wird, es werde keine Steuer geschuldet, ist ohne Bedeutung. Entscheidend für eine verbindliche Feststellung z...BStBl 1990 II S. 565