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ZFA Nr. 1 vom Seite 17

Gerechte Urlaubsplanung

Birgit Hallmann; Neustadt

Die jährliche Urlaubsplanung ist für die Mitarbeiter in jeder Zahnarztpraxis ein wichtiges Thema. Häufig kommt es bei der Urlaubsplanung zu Überschneidungen bei den Urlaubswünschen einzelner Teammitglieder und zur Konkurrenz um die besten Urlaubstage und Urlaubszeiten. Mit einer gerechten und vorausschauenden Urlausplanung lassen sich lange Diskussionen und unnötige Auseinandersetzungen über die Verteilung von Urlaubstagen meist weitgehend vermeiden.

Die Mindestbesetzung

In vielen Zahnarztpraxen gibt es feste Zeiten, zu denen die Praxis geschlossen wird (z. B. die jährlichen Praxisferien im Sommer). In diesem Fall reduziert sich die weitere Urlaubsplanung auf die Tage, an denen einzelne Mitarbeiter Urlaub nehmen möchten. Legen Sie dazu zunächst die Zahl der Mitarbeiter fest, die durchgehend bzw. zu bestimmten Zeiten mindestens anwesend sein müssen und die folglich bei der Urlaubsplanung beachtet werden muss.

Ablauf der Urlaubsplanung

Der größte Teil der Urlaubsplanung sollte so früh wie möglich erfolgen. Es empfiehlt sich, dass alle Mitarbeiter spätestens zum Jahresende ihre Urlaubswünsche für das Folgejahr äußern (z. B. durch Abgabe eines „Urlaubszettels“ oder durch Eintragung in ei...

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ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten