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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1797/13 EFG 2017 S. 244 Nr. 3

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1, UStG § 2 Abs. 3, UStG § 14, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, KStG § 4

Zum Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - hier einer Gemeinde - Zuordnungsentscheidung

Leitsatz

Juristische Personen des öffentlichen Rechts können im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätig werden. Auch die juristische Person des öffentlichen Rechts muss bei gemischter Nutzung des Gegenstandes rechtzeitig eine Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen treffen und diese zeitnah, d.h. spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres, nach außen dokumentieren. Andernfalls ist der Vorsteuerabzug zu versagen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 29
DStRE 2017 S. 1232 Nr. 20
EFG 2017 S. 244 Nr. 3
UStB 2017 S. 105 Nr. 4
PAAAF-90666

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