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BFH 28.10.1999 VIII R 41/98

Einkommensteuer; | Festpreis für Errichtung von Gebäuden ist keine Tätigkeitsvergütung i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Festpreis, den eine PersGes ihrem Gesellschafter für die schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden auf gesellschaftseigenen Grundstücken zahlt, ist keine Tätigkeitsvergütung i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. (2) Der Begriff ,,im Dienst'' als Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz EStG bedeutet nicht, dass es sich notwendigerweise um ein ,,Dienstverhältnis'' handeln muss. Vielmehr werden auch Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags oder eines Geschäftsbesorgungsvertrags i. S. der §§ 631, 675 BGB erfasst. Nicht unter den Tatbestand des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz EStG (,,Tätigkeit'') fallen aber die Lieferung von Waren im Rahmen eines Kaufvertrags zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft oder sonstige...