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NWB EV 2/2017 S. 44

Einkommensteuer – Kein Progressionsvorbehalt für ausländische Kapitaleinkünfte (FG)

Ausländische Kapitaleinkünfte eines nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.

Sachverhalt: Der Kläger hatte in den Streitjahren 2011 bis 2013 einen Wohnsitz in Österreich und bezog aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Leibrente. Daneben erzielte er österreichische Kapitalerträge, für die in Österreich Kapitalertragsteuer einbehalten worden war. Das Finanzamt behandelte den Kläger gemäß § 1 Abs. 3 EStG antragsgemäß als unbeschränkt steuerpflichtig. Dabei unterwarf es die österreichischen Kapitaleinkünfte dem Progressionsvorbehalt. Hiergegen wandte der Kläger ein, dass Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, nicht zur Anwendung des Progressionsvorbehalts führen könnten. Das Finanzamt ging demgegenüber davon a...