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StuB 3/2017 S. 121

Wirtschaftliches Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden

(1) Das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden, kann gem. rkr. NWB SAAAF-85507 (EFG 2017 S. 59) ausnahmsweise beim Verleiher verbleiben, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ergibt, dass dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte (vgl. NWB AAAAF-41500, Kurzinfo StuB 2016 S. 118 NWB JAAAF-49452). (2) Dies gilt auch dann, wenn die Aktien nicht selbst Gegenstand des Darlehensvertrags sind, sondern der Absicherung dienen und ein Darlehensentgelt für die Überlassung zu zahlen ist (Bezug: § 8b Abs. 1, § 8b Abs. 10 KStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1, § 42 AO).