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BFH 27.09.2016 II R 37/13, StuB 3/2017 S. 127

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb

Bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb ist für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG zu gewähren (Bezug: Art. 63 Abs. 1, Art. 65 AEUV; § 27 ErbStG).

Praxishinweise

§ 27 ErbStG sieht eine Steuerermäßigung bei mehrfacher Besteuerung desselben Vermögens innerhalb von zehn Jahren und innerhalb Personen der Steuerklasse I (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern) nur vor, wenn für den früheren Erwerb in Deutschland Erbschaftsteuer gezahlt worden ist, nicht aber, wenn für den früheren Erwerb nicht in Deutschland, sondern z. B. nur einem anderen Mitgliedstaat der EU Erbschaftsteuer gezahlt worden ist. Im Vorlagefall etwa war ein früherer Erwerb des betroffenen Vermögens nur in Österreich, nicht aber in Deutschland besteuert word...BStBl 2015 II S. 497