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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 31 AS 1774/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei dem Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X handelt es sich um einen Freistellungsanspruch, nicht um einen Zahlungsanspruch.

2. Ein Jobcenter kann gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Leistungsempfängers aus § 63 SGB X nicht mit eigenen Forderungen gegen den Leistungsempfänger aus Erstattungsbescheiden aufrechnen, da es sich nicht um gleichartige Forderungen handelt.

3. Gegen die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der Freistellungsansprüche gegen Zahlungsansprüche nicht aufgerechnet werden können, in das Sozialrecht, bestehen keine Bedenken.

Fundstelle(n):
RAAAG-36809

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