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Bayerisches Landesamt für Steuern 20.01.2017 S 0317.1.1-4/3 St42, BBK 4/2017 S. 165

Buchführung | Archivierung von Rechnungen auf CD

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hält es nicht für zulässig, dass die Archivierungspflicht des Unternehmers vom Lieferanten des Unternehmers erfüllt wird. Hintergrund der Verfügung des BayLfSt ist eine Anfrage aus der Apothekenbranche. [i]Anfrage aus der ApothekenbrancheApotheken wollten wissen, ob die Lieferanten der Apotheken auf der Grundlage ihrer eigenen Unterlagen Archivierungs-CDs für die Apotheken erstellen können, so dass die Apotheken ihre Tagesrechnungen und Lieferscheine nicht selbst aufbewahren müssen.

[i]Keine Übertragung eigener Pflichten auf DritteDas BayLfSt weist zutreffend darauf hin, dass gesetzliche Aufbewahrungspflichten selbst zu erfüllen sind und nicht auf Dritte übertragen werden dürfen – hier: auf die S. 166Lieferanten. Zudem enthält die Archivierungs-CD nur die Unterlagen des Lieferanten, nicht aber die eigenen Belege ...