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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 6 K 277/10

Gesetze: EStG § 7h Abs. 1 S. 2, EStG § 7h Abs. 2 S. 1, EStG § 7h Abs. 2 S. 2, AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, FGO § 74

Aussetzung des wegen der Sonderabschreibungen nach § 7h EStG geführten finanzgerichtlichen Klageverfahrens bis zum Abschluss des vom Finanzamt gegen die Bescheinigung der Gemeinde nach § 7h Abs. 2 EStG zum Vorliegen von begünstigten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eingeleiteten Remonstrationsverfahrens

Leitsatz

1. Die von der Gemeinde nach § 7h Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG ausgestellte Bescheinigung, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. v. § 7h Abs. 1 Satz 2 EStG durchgeführt und ob Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsfördermitteln gewährt worden sind, hat Bindungswirkung für das Finanzamt.

2. Hält das Finanzamt die von der Kommune nach § 7h Abs. 2 EStG erteilte Bescheinigung für unrichtig und hat es deswegen ein Remonstrationsverfahren bei der Kommune eingeleitet, so ist die Aussetzung des wegen der Höhe der Sonderabschreibungen nach § 7h EStG geführten finanzgerichtlichen Klageverfahrens nach § 74 FGO bis zum Abschluss des Remonstrationsverfahrens zweckmäßig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAG-37350

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