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BBK Nr. 4 vom

Sonderbetriebsvermögen bei Mitunternehmerschaften

Hans Walter Schoor

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft

Das steuerliche Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft setzt sich zusammen aus dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft sowie dem aktiven Sonderbetriebsvermögen I und II und dem passiven/negativen Sonderbetriebsvermögen ihrer Gesellschafter.

Handelsrechtlich gibt es kein Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft. Der steuerliche Mitunternehmeranteil umfasst jedoch nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters.

II. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

[i]Tiede, Keine Zuordnung einer Streubesitzbeteiligung an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten, StuB 18/2015 S. 703 NWB UAAAF-02194 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nicht nur die im Gesamthandseigentum der Mitunternehmer stehenden Wirtschaftsgüter, sondern auch solche Wirtschaftsgüter, die Mitunternehmern gehören, wenn diese geeignet und bestimmt sind,

  • dem Betrieb der Mitunternehmerschaft zu dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder

  • die Beteiligung des Mitunternehmers an der Mitunternehmerschaft zu stärken (Sonderbetriebsvermögen II).

Wirtschaftsgüter im Sonderbetriebsvermögen I sind dazu bestimmt, dem gemeinscha...