BMF - IV C 4 - S 2223/07/0012 BStBl 2017 I S. 287

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens; Erteilung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster in Form von schreibgeschützten Dateien (§ 10b EStG, § 50 EStDV)

Steuerrecht und Steuervollzug stehen im Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung aller Lebensbereiche erfordert auch eine Modernisierung der Abläufe des bestehenden Spendennachweisverfahrens.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, ob durch den Zuwendungsempfänger elektronisch an den Zuwendenden übersandte Zuwendungsbestätigungen als Zuwendungsnachweise i. S. d. § 10b EStG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 EStDV anerkannt werden können und zum Sonderausgabenabzug berechtigen, Folgendes:

Zuwendungsempfänger, die dem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen gemäß R 10b.1 Abs. 4 EStR angezeigt haben, können die maschinell erstellten Zuwendungsbestätigungen auf elektronischem Weg in Form schreibgeschützter Dokumente an die Zuwendenden übermitteln.

Für die Abzugsberechtigung ist es dann unerheblich, dass der Zuwendungsempfänger den Ausdruck des entsprechenden Dokuments nicht selbst übernimmt, sondern dem Zuwendenden überlässt.

BMF v. - IV C 4 - S 2223/07/0012


Fundstelle(n):
BStBl 2017 I Seite 287
AO-StB 2017 S. 109 Nr. 4
BB 2017 S. 342 Nr. 7
DB 2017 S. 338 Nr. 7
DStR 2017 S. 330 Nr. 6
EStB 2017 S. 110 Nr. 3
ErbStB 2017 S. 106 Nr. 4
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 3
NWB-EV 2017 S. 80 Nr. 3
StB 2017 S. 113 Nr. 4
MAAAG-37583