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WP Praxis 3/2017 S. 83

Outsourcing von Dienstleistungen durch Wirtschaftsprüfer

Bereits Mitte Dezember hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Referentenentwurf veröffentlicht zwecks Reform des § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und der entsprechenden Berufsregeln in der WPO (abrufbar unter http://go.nwb.de/zvlwr). Dadurch wird es WP künftig möglich, Dienstleistungen outzusourcen und auch vertrauliche Daten an externe Dienstleister abzugeben, ohne dadurch „automatisch“ Privatgeheimnisse zu verletzten und sich so strafbar zu machen. Die Straffreiheit setzt indes voraus, dass die jeweiligen externen Dienstleister die ihnen gegebenen Daten zur Auftragserfüllung benötigen. Zudem müssen WP die von ihnen eingesetzten Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichten und diese entsprechend überwachen. Vom IDW und auch von der WPK wird diese Rechtsmodernisi...