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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 04 | Lohnsteuer: Zurechnung von Dienstwagen in Leasingfällen

Ist ein geleastes Fahrzeug dem Arbeitnehmer aufgrund einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung zuzurechnen, sind die aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Vorteile – wie etwaige Vorzugskonditionen des Arbeitgebers – gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG nach den allgemeinen Grundsätzen zu bewerten. Es kommt nicht nach § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG die 1 %-Regelung bzw. die Fahrtenbuchmethode zur Anwendung.

Die Besteuerung von Dienstwagen in Leasingfällen hat das Bundesfinanzministerium geregelt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus Dezember 2014. Danach fehlt es an einer Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zu privaten Fahrten, die nach der 1 %-Regelung bzw. nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten ist, wenn ein geleaster Pkw ausnahmsweise dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist, weil dieser gegenüber dem Arbeitgeber die wesentlichen Rechte und Pflichten des Leasingnehmers hat.

Ist ein geleastes Fahrzeug dem Arbeitnehmer aufgrund einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung zuzurechnen, sind die aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Vorteile – wie etwaige Vorzugskonditionen des Arbeitgebers – nach den allgemeinen Grundsätzen zu bewerten. So wie bei der Erfassung von Rabatten. Und eben nicht na...