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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 12 | Werbungskosten: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags

Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier sind zwar in der Regel auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers veranlasst und im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Trotz des herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich allerdings nach einem aktuellen Urteil des BFH aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben, dass die Kosten ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind. Der BFH hat damit seine Rechtsprechung bestätigt.

Ein großes Medienecho hatte im letzten Jahr eine Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervorgerufen, wonach die Kosten für eine Geburtstagsfeier mit Kollegen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig sein können.

Geklagt hatte ein Allein-Geschäftsführer einer GmbH, der zur Feier seines 60. Geburtstags ca. 70 Leute eingeladen hatte. Seine Gäste waren Arbeitskollegen und ehemalige Mitarbeiter sowie der Aufsichtsratsvorsitzende. Gefeiert wurde in den Räumlichkeiten des Unternehmens. Die Kosten für die Bewirtung lagen pro Person etwa bei 35 €. Die Finanzrichter aus Neustadt an der Weinstraße erkannten die knapp 2.500 € für das Fest als Werbungskosten an. In ihrer Urt...