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NWB EV 3/2017 S. 80

Einkommensteuer – Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten (BFH)

Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sogenannten Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 i. V. mit § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

  • Ein völliger Ausschluss der Verlustverrechnung, der nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht zulässig wäre, ist damit nicht verbunden. Die Altverluste können weiterhin ohne zeitliche Begrenzung mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

  • Zwar kann die zeitliche Beschränkung des Ausgleichs von Altverlusten mit Neugewinnen aus Aktienverkäufen zu einer ungleichen Belastung mit Einkommensteuer be...