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FG Berlin-Brandenburg 24.08.2016 5 V 5089/16, BBK 5/2017 S. 215

Buchführung | Kasse ohne Update nicht ordnungsgemäß

Eine elektronische Registrierkasse ist nicht ordnungsgemäß, wenn sie Einzelaufzeichnungen nicht tätigt, weil der Unternehmer die hierfür erforderlichen Softwareupdates unterlassen hat. Außerdem ist die Kassenbuchführung zu beanstanden, wenn Stornierungen und die Einrichtung eines sog. Trainingsbedieners bei der elektronischen Registrierkasse möglich sind, ohne [i]Trainingsbediener und Stornierungen dass dies nachträglich nachvollzogen werden kann. Hinzuschätzungen sind daher zulässig.

Hinweis:

Das [i]Unveränderbarkeit oder nur Verbot der VeränderungFG stützt seine Entscheidung auf eine Verletzung des § 146 Abs. 4 AO. Danach darf die Buchführung nicht verändert werden. Aus diesem Verbot der (tatsächlichen) Veränderung macht das FG aber ein Gebot der Unveränderbarkeit. Dies ist zwar nachvollziehbar, theoretisch aber nicht richtig; denn trotz eines Trainingsbedieners könnte die Buchf...