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StuB 5/2017 S. 195

IDW ERS HFA 7 n. F. zur Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Das IDW hat am den Entwurf eines Standards zur Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften veröffentlicht (IDW ERS HFA 7 n. F.). Der neue Entwurf berücksichtigt eine Entwicklung, die sich immer mehr in der Fachliteratur wiederfindet: Wird ein ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft abgefunden, ist danach eine positiv--......e Differenz zwischen dem Abfindungsbetrag und dem Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters vorzugsweise mit dem verbleibenden Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft zu verrechnen. Eine anteilige Aktivierung der auf den ihn entfallenden und bei der Abfindung vergüteten stillen Reserven bei den Vermögensgegenständen, deren Buchwerte stille Reserven enthalten, wird indes weiterhin als zulässig angesehen. Auch ist di...