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StuB 6/2017 S. 252

Fälligkeitsvereinbarung des Schuldners als Einrede der Nichterfüllung insolvenzfest

Haben die Parteien eines Werkvertrags vereinbart, dass die Fälligkeit des Werklohns von der Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen und der Bauberufsgenossenschaften abhängen soll, ist gem. NWB FAAAF-89752 diese Vereinbarung auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bauunternehmers für den Insolvenzverwalter bindend. Denn mangels eingreifender insolvenzrechtlicher Sondervorschriften, namentlich des § 41 InsO für „nichtfällige Forderungen“, hat jener die vertraglichen Ansprüche und damit auch den der Schuldnerin zustehenden (Werklohn-)Anspruch in dem bei Verfahrenseröffnung bestehenden Zustand hinzunehmen (grundlegend NWB AAAAC-00179, sowie NWB QAAAE-41888 zur Bindungswirkun...