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BFH 29.09.2016 III R 42/13, StuB 6/2017 S. 246

Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler

(1) Werden einem selbständigen Kursmakler Anteile an einer AG zur Erfüllung seiner Courtageforderung übertragen, gelangen die Anteile im Erwerbszeitpunkt in das Betriebsvermögen. Ihre spätere Entnahme ist dadurch nicht ausgeschlossen. (2) Die Entnahme erfordert eine unmissverständliche, von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung und darüber hinaus, dass der Stpfl. die naheliegenden steuerlichen Folgerungen aus seiner Entnahme gezogen hat (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5, § 16 EStG; § 20 UmwStG 1995).

Praxishinweise

Erhält ein Unternehmer für eine betriebliche Forderung statt einer Barzahlung bzw. Überweisung vom Kunden einen anderen Vermögensgegenstand, so ist auch dieser Vermögensgegenstand eine Betriebseinnahme, die dem Betrieb mit dem Erwerb des Gegenstands zufließt. Der an Erfüllungs statt gegebe...