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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 07 | Aktien: Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten ist verfassungsgemäß

Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist nach einem aktuellen Urteil des BFH verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber sei befugt, den Systemwechsel bei der Besteuerung von Wertpapierveräußerungen in überschaubarer Zeit abzuschließen, zumal der horizontale Verlustausgleich mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG n.F. fortbesteht.

Erwähnenswert ist auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Abgeltungsteuer. Konkret: zur Übergangsregelung bei der Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien. Diese war bekanntlich auf fünf Jahre befristet.

Die sog. Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien konnten nach Einführung der Abgeltungsteuer nur bis 2013 mit Aktiengewinnen verrechnet werden, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Diese Übergangsregelung ist nach Meinung des IX. Senats des BFH verfassungsgemäß. Hintergrund ist, dass Wertpapiergewinne seit 2009 im Rahmen der Abgeltungsteuer nunmehr unter § 20 Abs. 2 EStG erfasst werden und nicht mehr – wie bis einschließlich 2008 – unter § 23 EStG.

Der BFH hält die Entwertung der Altverluste anlässlich des Systemwechse...