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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 4 V 242/16

Gesetze: AO § 195 S. 2, AO § 126, FGO § 102 S. 1

Ermessensfehlerhafter Prüfungsauftrag bei Beauftragung ohne Kenntnis des zur Begründung angegebenen Sachverhalts

Leitsatz

  1. Die mit der Außenprüfung beauftragte Finanzbehörde kann Ermessensfehler des Prüfungsauftrages der beauftragenden Finanzbehörde nicht selbst heilen.

  2. Die Rechtmäßigkeit einer von der beauftragten Finanzbehörde erlassenen Anordnung eine Anschlussaußenprüfung ist ernsthaft zweifelhaft, wenn die mit der Vorprüfung beauftragte Behörde unter Hinweis auf ihrem Prüfungsbericht einen Auftrag für die Anschlussprüfung vorschlägt und die beauftragende Behörde den daraufhin erteilten Prüfungsauftrag mit dem ihr noch nicht bekannten Prüfungsbericht begründet.

  3. Zur Frage, ob es ermessensfehlerhaft ist, wenn ein Finanzamt für dessen Bezirk ein anderes Finanzamt für die Veranlagung von Kapitalgesellschaften zuständig ist, mit einer Außenprüfung bei einer Kapitalgesellschaft beauftragt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAG-41199

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