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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 29 | Bilanzierung: Keine Abzinsung eines nicht fremdüblichen Darlehens

Eine unverzinsliche Darlehensverbindlichkeit ist dann nicht abzuzinsen, wenn sie wegen fehlender Fremdüblichkeit steuerlich nicht anzuerkennen ist. Nach einem aktuellen Urteil des FG Münster gilt die Abzinsungsregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG nur für Verbindlichkeiten des Betriebsvermögens. Eine nicht fremdübliche Verbindlichkeit ist aber dem Privatvermögen zuzuordnen. Die vom Finanzamt eingelegte Revision ist beim BFH anhängig.

Ist ein nicht fremdübliches Darlehen abzuzinsen? – Diese spannende Frage muss der X. Senat des Bundesfinanzhofs beantworten.

Das Finanzgericht Münster hat in erster Instanz entschieden: Eine unverzinsliche Darlehensverbindlichkeit ist dann nicht abzuzinsen, wenn das Darlehen wegen fehlender Fremdüblichkeit steuerlich nicht anzuerkennen ist. Die Abzinsungsregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gelte nur für Verbindlichkeiten des Betriebsvermögens. Eine nicht fremdübliche Verbindlichkeit sei aber dem Privatvermögen zuzuordnen.

Im Streitfall hatte ein Hotelier unter der Bilanzposition „kurzfristige Darlehen” Verbindlichkeiten gegenüber seiner Ehefrau und gegenüber seiner Mutter von ca. 900.000 € ausgewiesen. Weder gab es schriftliche Kreditverträge, noch waren Sicherheiten bestellt oder Vereinbarungen g...