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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 06 | Arbeitslohn: Zufluss bei Einzahlung des Arbeitgebers auf ein sog. Zukunftskonto

Die Finanzbehörde Hamburg berichtet in einer Fach-Info, dass mehrere Arbeitgeber Anrufungsauskünfte mit dem Inhalt beantragt haben, dass die Zuführungen zu einem sog. Zukunftskonto für leitende Mitarbeiter, Vorstände und Geschäftsführer keinen Zufluss von Arbeitslohn auslösen. Der Verzicht auf einen Lohnbestandteil werde vor der Fälligkeit erklärt, so dass nur ein künftiger Auszahlungsanspruch erworben wird. Diese Auffassung wird von der Verwaltung nicht geteilt.

Einem angeblichen Steuersparmodell für Arbeitnehmer hat die Finanzbehörde Hamburg eine Absage erteilt.

Die Steuerverwaltung der Hansestadt berichtet in einer Fach-Info: Mehrere Arbeitgeber haben Anrufungsauskünfte beantragt, wonach die Zuführungen zu einem sog. Vorsorge- oder Zukunftskonto keinen Zufluss von Arbeitslohn auslösen. Mit dem Argument, dass der Verzicht auf einen Lohnbestandteil vor der Fälligkeit erklärt werde, so dass nur ein künftiger Auszahlungsanspruch erworben wird.

Nach Aussage des bundesweit tätigen Anbieters des Zukunftskontos handelt es sich um eine besondere Form der aufgeschobenen Vergütung für leitende Mitarbeiter, Vorstände und Geschäftsführer – außerhalb einer betrieblichen Altersversorgu...