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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: Behandlung des Umweltbonus beim Kauf von Elektrofahrzeugen

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Umweltbonus beim Kauf von Elektrofahrzeugen haben die OFD Frankfurt a.M. und die OFD Niedersachsen Stellung genommen. Beim Bundesanteil handelt es sich um einen echten Zuschuss. Der von der Industrie finanzierte Umweltbonus mindert hingegen den Verkaufspreis des Endkunden. Aus Sicht der Händler stellt der von der Automobilindustrie an den Kfz-Händler gewährte Umweltbonus eine nachträgliche Entgeltminderung dar.

Wer ein neues Elektrofahrzeug mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell bis maximal 60.000 € kauft, profitiert von einer Kaufprämie. Bei der Anschaffung von rein elektrischen Fahrzeugen gibt es einen Umweltbonus von 4.000 €. Bei Plug-In Hybriden sind es 3.000 €. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Bonus, der jeweils zur Hälfte vom Bund und von der Industrie finanziert wird, haben jetzt die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und die Oberfinanzdirektion Niedersachsen Stellung genommen.

Der Bundesanteil am Umweltbonus wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das mit der Abwicklung beauftragt ist, direkt an den Zuwendungsempfänger ausbezahlt. Es handelt sich – so die beiden OFDs – um einen echten Zuschuss. Anders sieh...