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NWB BB 5/2017 S. 132

EEG-Umlage: Antragsfrist endet am

Mithilfe der „besonderen Ausgleichsregelung“ können stromkostenintensive Firmen und Einzelkaufleute unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. ein Stromverbrauch an einer Abnahmestelle von mehr als 1 GWh, einen Antrag zur Reduzierung der EEG-Umlage stellen. Der Antrag muss bis Ende Juni 2017 gestellt werden, sonst verfallen die Vorteile. Mehr dazu online unter http://go.nwb.de/lw9vs.