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NWB-BB Nr. 5 vom Seite 135

Fokus: GoBD – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rechtsanwalt, FAStR, Dipl.-Finw. (FH) Dr. Peter Steinberg

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind ab dem anzuwenden. Sie lösen die GoBS und die GDPdU ab. Im Folgenden werden die Grundlagen für die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten dargestellt.

Geschäftsvorfälle

Die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gelten zunächst für Geschäftsvorfälle. Geschäftsvorfälle sind alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts den Gewinn/Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen dokumentieren, beeinflussen oder verändern (GoBD 1.9).

Steuerliche sowie außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Die steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten richten sich nach der Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen. So hat z. B. gemäß § 90 Abs. 3 AO ein Steuerpflichtiger über die Art und den Inhalt bestimmter Geschäftsbeziehungen zu ihm nahe stehenden Personen im Ausland gemäß § 1 Abs. 4 AStG Aufzeichnungen zu erstellen. Weitere Vorschriften steuerlicher Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich z. B. aus §§ 141 bis 144 AO oder § 22 UStG. Wer nach anderen ...