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NWB direkt Nr. 18 vom Seite 510

Das betrieblich genutzte Gebäude auf dem privaten Grundstück des Ehegatten

Bernhard Paus

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAG-43326 Der , BStBl 2016 II S. 976) und ihm folgend die Verwaltung ( BStBl 2016 I S. 1431) haben die steuerliche Behandlung von Gebäuden auf dem Grundstück des Ehegatten erneut geändert. Die Herstellungskosten werden nicht mehr wie ein materielles Wirtschaftsgut aktiviert, sondern als Aufwandsverteilungsposten. Zugelassen werden nur noch „Abschreibungen“ nach den Regeln für Gebäude des Privatvermögens, nicht mehr höhere Abschreibungen, die das Gesetz nur für Gebäude des Betriebsvermögens vorsieht. [i]Zu BFH X R 46/14 s. Kraft/Kraft, NWB 27/2016 S. 2031 Die Verwaltung schließt daraus, bisher in Anspruch genommene, jetzt als unzulässig angesehene, „überhöhte“ Abschreibungen müssten in der ersten noch offenen Veranlagung nachversteuert werden. Gegen diese Rechtsauffassung lassen sich massive rechtliche Einwendungen geltend machen. Deshalb erscheint fraglich, ob der BFH die fiskalischen Verwaltungsanweisungen bestätigen wird.

Ausführlicher Beitrag s. .

Fehlende rechtliche Grundlage

[i]BMF, Schreiben vom 16.12.2016, BStBl 2016 I S. 1431Nachdem der BFH die Herstellungskosten für das Gebäude auf dem Grundstück des Ehegatten nicht mehr wie ein materielles Wirtschaftsgut...BStBl 2016 I S. 1431