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BBK Nr. 9 vom Seite 420

Neue Aspekte zu Schätzungen bei der Umsatzsteuer

Vorteile für Unternehmer durch die EuGH-Rechtsprechung?

Dirk Beyer

In [i]Becker, Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient?, NWB 45/2016 S. 3374 NWB JAAAF-84927 zahlreichen Betriebsprüfungen werden Unternehmer mit Hinzuschätzungen konfrontiert. Dieser Beitrag zeigt auf, ob sich aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung zum Vorsteueranspruch in den Rechtssachen „Maya Marinova“ und „Barlis 06“ neue Ansatzpunkte zugunsten der Unternehmen ergeben können.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Ausgangspunkt: („Maya Marinova“)

[i]Von EU-Recht abweichende nationale RegelungDie bulgarische Finanzverwaltung nahm bei einem bulgarischen Einzelunternehmen eine Hinzuschätzung hinsichtlich der Umsätze vor. Dies begründete die Finanzverwaltung mit einer Sonderregelung im bulgarischen Umsatzsteuerrecht, das zur Vermeidung von Steuerausfällen eine Hinzuschätzung erlaubt, wenn Anhaltspunkte für das Verheimlichen von Waren oder Einnahmen vorliegen.

[i]EuGH, Urteil vom 5.10.2016 - C-576/15 „Maya Marinova“ NWB NAAAF-88961 Der EuGH bestätigte in seinem Urteil vom , dass eine nationale Regelung nicht dem Gemeinschaftsrecht entgegensteht, wenn diese eine Hinzuschätzung zu den Umsätzen erlaubt, falls die an den Unternehmer gelieferten Waren nicht mehr vorhanden und hierüber auch keine Aufzeichnungen vorhanden sind. Hierbei müsse jedoch im Einze...