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KSR Nr. 5 vom Seite 4

Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten bei wesentlicher Beteiligung

BFH fordert BMF zum Beitritt auf

Jens Intemann

Die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung gem. § 17 EStG orientierte sich bisher an den zivilrechtlichen Regelungen zum Eigenkapitalersatzrecht nach §§ 32a, 32b GmbHG. Nachdem die Vorschriften zum Eigenkapitalersatzrecht durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom (BGBl 2008 I S. 2026) ab dem aufgehoben wurden, ist bis heute ungeklärt geblieben, nach welchen Grundsätzen Gesellschafterdarlehen im Rahmen des § 17 EStG steuerlich zu beurteilen sind. Der BFH hat das BMF nunmehr zum Beitritt aufgefordert, weil er sich in dem Revisionsverfahren grundlegend mit dieser Rechtsfrage befassen möchte.

Inanspruchnahme eines Gesellschafters aus Bürgschaften

Der Kläger war zunächst als Angestellter für die GmbH seines Vaters tätig, die ein Küchenstudio betrieb. Im Jahr 2006 nahm die GmbH verschiedene Kredite zur Renovierung der Geschäftsräume auf. Die Banken waren nur zur Finanzierung bereit, wenn der Kläger unentgeltlich selbstschuldnerische Bürgschaften zur Sicherung der Kredite übernahm und der Vater zukünftig die Gesellschaftsanteile auf seinen Sohn ü...