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BFH 10.08.2016 I R 25/15, BBK 10/2017 S. 446

Bilanzierung | Rangrücktritt mit fehlender Tilgung aus freiem Vermögen

Eine Verbindlichkeit ist nach § 5 Abs. 2a EStG gewinnerhöhend auszubuchen, wenn für sie eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen wird und eine Tilgung nur aus künftigen Gewinnen und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss vereinbart wird, nicht aber aus freiem bzw. sonstigem Vermögen. [i]Ansatz der verdeckten Einlage nur mit TeilwertDie sich hieraus ergebende Gewinnerhöhung kann zwar durch eine verdeckte Einlage kompensiert werden, aber nur in Höhe des werthaltigen Teils. Einen Ansatz des Nennwerts lehnt der BFH ab.

[i]Gewinnerhöhung von 112 Mio. €Im Streitfall ging es um Verbindlichkeiten einer GmbH gegenüber Gesellschaftern in Höhe von ca. 112 Mio. €. Aufgrund der fehlenden Tilgungsmöglichkeit aus freiem bzw. sonstigem Vermögen erhöhte sich der Gewinn der GmbH nun um 112 Mio. €. Der BFH verwies die Sache an das FG zurück, das nun noch den Teilwert der Verbin...