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BFH  - X R 3/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 3 Nr 3c, GG Art 3, EStG § 10 Abs 4b

Rechtsfrage

Kann die Steuerfreiheit der Leistungen nach § 3 Nr. 3c EStG, die der Kläger als angestellter Rechtsanwalt entrichtet und nach seinem Ausscheiden aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte von diesem zurück erhalten hat, davon abhängig gemacht werden, dass der Antrag auf Beitragsrückerstattung --entsprechend dem BStBl I 2013, 1087, Rz 205-- frühestens 24 Monate nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht gestellt worden ist?

Verstößt diese Fristenregelung gegen Art. 3 GG?

Mindern Beitragsrückerstattungen --im Falle ihrer Steuerfreiheit-- den Sonderausgabenabzug bzw. führen sie zu einem Erstattungsüberhang (§ 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG?

Ausscheiden; Beitragsrückerstattung; Frist; Gleichheitsgrundsatz; Leibrente; Rechtsanwalt; Steuerfreiheit; Vorsorgeaufwendungen

Fundstelle(n):
LAAAG-45653

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