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NWB EV 6/2017 S. 191

Einkommensteuer – Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds (BFH)

Überträgt der Steuerpflichtige einen fremdfinanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen.

Hierzu führte der BFH weiter aus:

  • Das Finanzgericht ist unzutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem Vergleich um ein Rückabwicklungsschuldverhältnis handelte. Es handelt sich vielmehr um eine (nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht steuerbare) Veräußerung.

  • Weiter hat das Finanzgericht fehlerhaft angenommen, der teilweise Verzicht der AG auf die Darlehensrückzahlung habe bei den Klägern zur Erstattung geleisteter Schuldzins...