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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 R 55/15

Leitsatz

Leitsatz:

Erkennt der Rentenversicherungsträger erst im Nachhinein, dass er fehlerhaft zunächst nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt hat, obwohl von vornherein auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung vorgelegen haben, dann begründet dieser Verwaltungsfehler als solcher keinen Rückforderungsanspruch gegenüber dem Versicherten auf Teilerstattung der zunächst ausgezahlten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Fundstelle(n):
CAAAG-46197

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