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BBK Nr. 13 vom Seite 608

Bilanzierung und Abschreibung eines Praxiswerts

Beratungsrelevante Aspekte für Freiberufler

Hans Walter Schoor

[i]Bolik, Abgrenzung zwischen Firmenwert aus Praxisverkauf und immateriellem Wirtschaftsgut „Vertragsarztzulassungen“, NWB 22/2017 S. 1632 NWB UAAAG-45825 Unter dem Praxiswert versteht man den Mehrwert, der einer freiberuflichen Praxis über dem Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt. Er ist in der Regel das bedeutsamste und wertvollste Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens. Daraus ergeben sich für die Besteuerung zahlreiche Fragestellungen, vor allem zur Eigenschaft als selbständiges bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut, zur Bewertung und zur Abschreibung. Diese Problematik beschäftigt immer wieder die Rechtsprechung, wie drei jüngst ergangene Urteile des BFH im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Arztpraxis beweisen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Begriff und Abgrenzung des Praxiswerts

1. Begriff

[i]Meier, Geschäftswert/Praxiswert, infoCenter NWB ZAAAB-14522 Der Praxiswert unterscheidet sich vom Geschäftswert durch seine besondere Personenbezogenheit. Während beim Geschäftswert die Leistungsfähigkeit des Betriebs im Vordergrund steht, die unabhängig von der Person des Inhabers durch sachliche Maßnahmen und Aufwendungen (Reklame, Organisation, Rationalisierung usw.) besonders gesteigert wird, wird die freiberufliche Tätigkeit wesentlich von der persönlichen Arbeits...