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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 3729/16

Gesetze: DBA CHE 1971/1992 Art. 15a Abs. 2 S. 2 KonsVerCHEV§ 8 Abs. 1 S. 3 KonsVerCHEV§ 8 Abs. 5 S. 2 AO§ 2 Abs. 2 GG Art. 20 Abs. 3

Nichtrückkehrtage im Sinne von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 bei Geschäftsreisen in Drittstaaten

Leitsatz

1. Tage, an denen der Steuerpflichtige von Geschäftsreisen aus einem Drittstaat tatsächlich an seinen inländischen Wohnsitz zurückgekehrt ist sowie Wochenendtage, an denen er im Zusammenhang mit einer Geschäftsreise in Drittstaaten tatsächlich nicht an seinen Wohnsitz im Inland zurückgekehrt ist, sind keine Nichtrückkehrtage im Sinne von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992.

2. Die anderslautenden Bestimmungen in § 8 Abs. 1 Satz 3 und § 8 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind unwirksam und daher nicht zu beachten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AAAAG-48775

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