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IWB 13/2017 S. 478

Australien | Von Nichtansässigen erbrachte Dienstleistungen und geringwertige Lieferungen

[i]Weitere ausländische Unternehmer müssen sich in Australien steuerlich für die GST erfassen lassenAb dem unterfallen Leistungen, die von nicht in Australien ansässigen Unternehmern erbracht werden, die nicht in der Lieferung von Gegenständen und Immobilien bestehen und die an nicht für die Goods and Services Tax registrierte australische Kunden erbracht werden, in Australien der Steuer. Eine Registrierungsschwelle von 75.000 AUD (ca. 50.000 €) ist zu beachten. Die Registrierung kann, muss aber nicht zwingend, in einem vereinfachten Verfahren erfolgen. Erfolgen Transaktionen über eine elektronische Plattform, wird der Betreiber dieser Plattform Steuerschuldner. Nicht in Australien ansässige Dienstleister sollen nicht zur Ausstellung von Steuerrechnungen verpflichtet sein. Die zunächst ebenfalls auf den angesetzte Besteuerung der Lieferung geringwertiger Güter...