Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 16.03.2017 IV R 31/14, BBK 14/2017 S. 649

Steuerrecht | Steuerneutralität bei echter und unechter Realteilung

Der BFH erweitert in zwei Urteilen den Anwendungsbereich der Realteilung und damit die Möglichkeiten einer gewinnneutralen Umstrukturierung von Personengesellschaften. Danach gilt:

Eine Realteilung im Sinne von § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG kann durch Auflösung einer Personengesellschaft erfolgen, aber auch durch Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter, so dass die Personengesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt [i]Auflösung der Gesellschaft oder Ausscheiden des Gesellschafterswird.

Hinweis:

Eine Realteilung durch Auflösung heißt „echte Realteilung“, während eine Realteilung durch Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter „unechte Realteilung“ genannt wird. Beide Arten der Realteilung sind steuerlich [i]Echte und unechte Realteilung begünstigtbegünstigt.

Der ausscheidende Gesellschafter [i]Zuweisung von Einzelwirtschaftsgütern möglichmuss nicht unbedingt einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmerantei...