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NWB-EV Nr. 8 vom Seite 275

Gestaltungsüberlegungen auf Grundlage des erbschaftsteuerlichen Anwendungserlasses

Erbschaftsteuerreform – Koordinierter Ländererlass vom 22.6.2017

Dr. Eckhard Wälzholz

Die Gestaltungspraxis wartet seit Monaten sehnsüchtig auf die ersten Anwendungserlasse, da nur diese hinreichende Planungssicherheit für erbschaftsteuerliche Gestaltungen geben. Zahlreiche offene und ungeklärte Fragen harrten der Beantwortung. Einige dieser Fragen, auf deren Grundlage entsprechende Gestaltungen umgesetzt werden können, hat die Finanzverwaltung beantwortet, so dass nunmehr mit gesteigerter Rechtssicherheit entsprechende Gestaltungen umgesetzt werden können. Andere wichtige Auslegungsfragen sind hingegen unbeantwortet geblieben. Der nachfolgende Beitrag schildert optimierende Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage des nunmehr vorliegenden koordinierten Ländererlasses vom .

Kernaussagen
  • Der erbschaftsteuerliche Anwendungserlass behandelt ausschließlich Fragen der Vermögensnachfolge in unternehmerische Beteiligungen und alle damit zusammenhängenden Fragen.

  • Für die Gestaltungsberatung ist es wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass es sich einerseits um erste, vorläufige Erkenntnisse für die Auslegung des neuen ErbStG handelt und andererseits die Gerichte an die Auslegung der Finanzverwaltung nicht gebunden sind. Soweit die Finan...