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StuB 14/2017 S. 557

AfA auf ein abgespaltenes Milchlieferrecht

Für nicht eigenständig erworbene, sondern vom Buchwert des Grund und Bodens abgespaltene Milchlieferrechte kann gem. rkr. NWB QAAAG-43865 (EFG 2017 S. 648) weder AfA noch eine Teilwertabschreibung gewährt werden (Bezug: § 7 EStG).