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BFH 22.02.2017 I R 35/14, StuB 14/2017 S. 558

Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft

(1) Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i. S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich – bejahend oder verneinend – im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden. (2) Die Zulassung einer „Querorganschaft“, die eine Ergebniskonsolidierung im Gleichordnungskonzern ermöglichen würde, ist nicht aus unionsrechtlichen Gründen geboten (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG; § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG).

Praxishinweise

(1) Unternehmensverträge sind u. a. nach § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG Verträge, durch die eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien sich verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe ...